Über das Programm
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert künstlerische Projekte, Festivals, Reihen und besondere Programmschwerpunkte, die in Berlin umgesetzt werden. Gefördert werden ein- oder zweijährige Vorhaben, die im bestehenden Förderangebot der Kulturverwaltung nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Koproduktionen, Reihen, Serien oder Einzelprojekte. Antragsberechtigt sind öffentliche Kultureinrichtungen des Landes Berlin, Einrichtungen der bezirklichen Kulturarbeit sowie strukturell geförderte privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen mit Sitz in Berlin. Die Projekte müssen in Berlin erarbeitet und durch öffentliche Veranstaltungen ausschließlich in Berlin sichtbar werden. Die Mehrzahl der Beteiligten soll in Berlin leben und arbeiten. Reine Filmfestivals und Filmreihen sind von der Förderung ausgeschlossen. Über die Förderung entscheidet eine unabhängige Jury. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
Zeitraum : Förderung für ein oder zwei Jahre möglich (2027 und/oder 2028)
Fördersumme : Bis 100.000 € pro Jahr für Anträge im Förderjahr 2028; für 2027 sind auch höhere Antragssummen zulässig.
Bereich : Kulturförderung für Festivals, Reihen und künstlerische Projekte
Du kannst deinen Antrag bis zum 14. Juli 2026 (14 Uhr) einreichen.