Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf unterstützt mit ihren Sondermitteln einzelne Projekte und Anschaffungen mit bezirklichem Bezug. Gefördert werden können zum Beispiel soziale, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, Publikationen, Anschaffungen von Vereinen sowie Projekte mit Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung. Antragsberechtigt sind vorrangig Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden aus Reinickendorf mit Registriernummer der Senatsverwaltung für Finanzen. Auch gemeinwohlorientierte Projekte von Unternehmen können infrage kommen. Die Förderung ist grundsätzlich eine Teilfinanzierung. Antragstellende müssen mindestens 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Eigenmittel einbringen; bei kleineren Organisationen können unter Umständen auch ehrenamtliches Engagement, Sachleistungen und Drittmittel angerechnet werden. Eine laufende oder nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Weitere Informationen:
| Fördermittelgeber | Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
| Fördersumme | individuell |
| Fördersumme (Stufe) | individuell |
| Antragsberechtigt | vorrangig Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden aus Reinickendorf |
| Antragsfrist | keine konkrete Frist genannt |
| Förderzeitraum | Bewilligungsjahr; Mittel müssen im selben Kalenderjahr ausgegeben werden |