Über das Programm
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin fördert Projekte, die durch die Zusammenarbeit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin stärken. Gefördert werden Vorhaben, die Toleranz gegenüber unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen fördern und das friedliche, demokratische Miteinander unterstützen.
Antragsberechtigt sind Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, religionsübergreifende Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in Zusammenarbeit mit diesen Akteur*innen. Die Projekte müssen in Berlin stattfinden, einen klaren Bezug zum Land Berlin haben, öffentlich zugänglich sein und nachhaltig in die Stadtgesellschaft wirken.
Voraussetzung ist, dass das Projekt gemeinwohlorientiert ist, noch nicht begonnen hat und mit den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung übereinstimmt. Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben sind erforderlich. Der Antrag kann ausschließlich online eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden im Verfahren nicht nachgefordert.
Zeitraum : Einreichung einmal jährlich für das Folgejahr möglich
Fördersumme : 30.000 € bis 100.000 € je Projekt und Haushaltsjahr
Bereich : Gesellschaftlicher Zusammenhalt durch religions- und weltanschauungsübergreifende Zusammenarbeit
Du kannst deinen Antrag bis zum 30.09.2026 einreichen.