Förderung national

Die Deutsche Sportjugend (dsj) vergibt im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes Fördermittel für Kinder- und Jugendarbeit im Sport und für junges Engagement. Gefördert werden unter anderem Kurse, Arbeitstagungen, Kleinaktivitäten, weitere Aktivitäten und teilweise Personalkosten. Die Förderung soll Kinder- und Jugendarbeit weiterentwickeln, junge Menschen für Engagement gewinnen und Beteiligung ermöglichen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich bestimmte Mitgliedsorganisationen der dsj. Dazu gehören die Jugendorganisationen der Spitzenverbände und der Sportverbände mit besonderen Aufgaben. Bei der Förderung jungen Engagements können zusätzlich Landessportjugenden Anträge stellen. Einzelne Sportvereine sind nicht direkt antragsberechtigt.

Kleinaktivitäten können mit bis zu 1.000 € gefördert werden, bestimmte Aktivitäten im Medienbereich mit bis zu 3.000 €. Bei förderfähigen Personalstellen beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der Grundvergütung. Reine Wettkämpfe, Turniere, Trainingslager sowie touristische Fahrten und Freizeit- oder Erholungsmaßnahmen sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen:

Zur Förderung vom BMBFSFJ

Fördermittelgeber Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Fördersumme Je nach Förderformat; Kleinaktivitäten bis 1.000 €, bestimmte Medienaktivitäten bis 3.000 €, Personalkosten bis 50 % der Grundvergütung
Fördersumme (Stufe) Kleinstprojekte / Kleine Projekte; weitere Förderhöhen abhängig vom Förderformat
Antragsberechtigt Bestimmte dsj-Mitgliedsorganisationen; keine einzelnen Sportvereine
Antragsfrist 31. Oktober 2026
Förderzeitraum Keine Angabe

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