Die Deutsche Sportjugend (dsj) vergibt im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes Fördermittel für Kinder- und Jugendarbeit im Sport und für junges Engagement. Gefördert werden unter anderem Kurse, Arbeitstagungen, Kleinaktivitäten, weitere Aktivitäten und teilweise Personalkosten. Die Förderung soll Kinder- und Jugendarbeit weiterentwickeln, junge Menschen für Engagement gewinnen und Beteiligung ermöglichen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich bestimmte Mitgliedsorganisationen der dsj. Dazu gehören die Jugendorganisationen der Spitzenverbände und der Sportverbände mit besonderen Aufgaben. Bei der Förderung jungen Engagements können zusätzlich Landessportjugenden Anträge stellen. Einzelne Sportvereine sind nicht direkt antragsberechtigt.
Kleinaktivitäten können mit bis zu 1.000 € gefördert werden, bestimmte Aktivitäten im Medienbereich mit bis zu 3.000 €. Bei förderfähigen Personalstellen beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der Grundvergütung. Reine Wettkämpfe, Turniere, Trainingslager sowie touristische Fahrten und Freizeit- oder Erholungsmaßnahmen sind ausgeschlossen.
Weitere Informationen:
| Fördermittelgeber | Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) |
| Fördersumme | Je nach Förderformat; Kleinaktivitäten bis 1.000 €, bestimmte Medienaktivitäten bis 3.000 €, Personalkosten bis 50 % der Grundvergütung |
| Fördersumme (Stufe) | Kleinstprojekte / Kleine Projekte; weitere Förderhöhen abhängig vom Förderformat |
| Antragsberechtigt | Bestimmte dsj-Mitgliedsorganisationen; keine einzelnen Sportvereine |
| Antragsfrist | 31. Oktober 2026 |
| Förderzeitraum | Keine Angabe |