Über das Programm

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt Fördermittel für Projekte im Bereich Tanz sowie darstellende und performative Künste in Berlin. Gefördert werden Einzelprojekte, Einstiegsprojekte und einjährige Förderungen für Produktionsorte.

Die Einzelprojektförderung unterstützt neue Vorhaben sowie Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen bestehender Produktionen. Voraussetzung ist, dass du bereits mindestens eine Produktion in Berlin gezeigt hast, die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen ist.

Die Einstiegsförderung richtet sich an Berufseinsteigende sowie an Menschen, die neu, wieder oder über einen anderen Berufsweg in den Bereich einsteigen. Für diese Förderung musst du noch keine Projektförderung der Berliner Kulturverwaltung erhalten haben.

Die Förderung für Produktionsorte richtet sich an professionell arbeitende Präsentations-, Produktions- oder Aufführungsorte, die seit mindestens zwei Jahren unter der antragstellenden Leitung bestehen.

Für alle Förderprogramme gilt: Antragstellende müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Reihen, Festivals sowie Projekte von politischen Parteien, parteinahen Stiftungen oder Gewerkschaften sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Anträge werden digital eingereicht.

Zeitraum : Förderjahr 2027, Bewerbung bis 30. Juni 2026
Fördersumme : Einzelförderung: Antragssumme nicht begrenzt; Einstiegsförderung: bis 15.000 €; Produktionsortförderung: Antragssumme nicht begrenzt
Bereich : Kultur und Kreativität

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