Über das Programm

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert die Sicherung von Räumen für religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften in Berlin. Ziel ist es, gemeinwohlorientierte Angebote wie Beratungs-, Hilfs- und Begegnungsangebote für Mitglieder und Nachbarschaften aufrechtzuerhalten. Du kannst einen Antrag stellen, wenn du eine kleinere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft mit Sitz in Berlin bist, keine regelmäßigen staatlichen Zuschüsse erhältst und seit mindestens 12 Monaten entsprechende Angebote umsetzt. Gefördert werden ausschließlich Mietkosten für Räume, in denen diese Angebote stattfinden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Du musst im Antrag dein Mietverhältnis nachweisen und deine Aktivitäten beschreiben.  Die Förderung hilft dir, bestehende Räume zu sichern und Angebote im Kiez fortzuführen.

Zeitraum : Antragsfrist 20. April 2026; projektgebunden 01.06.2026 bis 31.12.2028
Fördersumme : 30.000 € bis maximal 100.000,00 € je Projektvorhaben und je Haushaltsjahr
Bereiche : Stadt und Nachbarschaft, Soziales und Fürsorge, Migration und Vielfalt

Reiche deinen Antrag bis zum 20.04.2026 ein.

Genauere Informationen zu den Förderkriterien, Antragsstellung und Beratungsangebote findest du hier:

Förderung zur Entwicklung gemeinwohlorientierter Nutzungsmodelle kirchlicher Gebäude unter Einbeziehung kleinerer Religionsgemeinschaften (2026–2028)

Förderkriterien 2026/2028 - PDF-Dokument
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Antragsformular - PDF-Dokument
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Finanzierungsplan - PDF-Dokument 
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Vordruck Verwendungsnachweis - PDF-Dokument 
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Hinweise Verwendungsprüfung - PDF-Dokument 
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