Die Stiftung Deutsche Jugendmarke fördert Vorhaben der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfe. Du kannst Zuschüsse für Projekte und Forschungsvorhaben sowie zinslose Darlehen für Bauvorhaben beantragen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 200.000 €. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung. Im Finanzierungsplan sollen eigene Mittel, Eigenleistungen und weitere Fördermittel möglichst zu je einem Drittel eingeplant werden; Bundesmittel sind ausgeschlossen.
Nicht gefördert werden bereits begonnene Vorhaben oder Projekte mit ausschließlich örtlichem oder regionalem Bezug. Ausgeschlossen sind unter anderem auch Tagungen, Reisen, schulische Aktivitäten und Vorhaben, die sich nicht deutlich von der regulären Arbeit des Trägers abgrenzen. Vor dem Antrag musst du dein Vorhaben und die geplante Finanzierung mit der Stiftung abstimmen und zunächst ein Konzept von maximal einer DIN-A4-Seite einreichen.
Weitere Informationen:
| Fördermittelgeber | Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V. |
| Fördersumme | Bis zu 200.000 € |
| Fördersumme (Stufe) | Sehr große Projekte: über 100.000 € |
| Antragsberechtigt | Träger mit Vorhaben der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfe |
| Antragsfrist | 15. September 2026 |
| Förderzeitraum | Nicht angegeben |