Förderung für Kinder- und Jugendhilfe

Die Stiftung Deutsche Jugendmarke fördert Vorhaben der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfe. Du kannst Zuschüsse für Projekte und Forschungsvorhaben sowie zinslose Darlehen für Bauvorhaben beantragen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 200.000 €. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung. Im Finanzierungsplan sollen eigene Mittel, Eigenleistungen und weitere Fördermittel möglichst zu je einem Drittel eingeplant werden; Bundesmittel sind ausgeschlossen.

Nicht gefördert werden bereits begonnene Vorhaben oder Projekte mit ausschließlich örtlichem oder regionalem Bezug. Ausgeschlossen sind unter anderem auch Tagungen, Reisen, schulische Aktivitäten und Vorhaben, die sich nicht deutlich von der regulären Arbeit des Trägers abgrenzen. Vor dem Antrag musst du dein Vorhaben und die geplante Finanzierung mit der Stiftung abstimmen und zunächst ein Konzept von maximal einer DIN-A4-Seite einreichen.

Fördermittelgeber Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V.
Fördersumme Bis zu 200.000 €
Fördersumme (Stufe) Sehr große Projekte: über 100.000 €
Antragsberechtigt Träger mit Vorhaben der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfe
Antragsfrist 15. September 2026
Förderzeitraum Nicht angegeben

Anmeldung zum Newsletter