Über das Programm

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt Kulturerbe-Einrichtungen mit Sitz in Berlin bei der Digitalisierung herausragender oder stark nachgefragter Kulturgüter. Antragsberechtigt sind unter anderem Archive, Bibliotheken, Museen und Gedenkstätten.

Gefördert wird der gesamte Digitalisierungsprozess – von der Inventarisierung und Erschließung über Datenmanagement, Digitalisierung und Online-Bereitstellung bis zur Entwicklung von Vermittlungsangeboten und der langfristigen Sicherung digitaler Daten.

Voraussetzung ist ein schlüssiges Gesamtkonzept für das Vorhaben. Die Digitalisierung darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Antragstellende müssen ihre Einrichtung bei der Deutschen Digitalen Bibliothek registrieren und in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin eingetragen sein. Die Projekte werden in einem Juryverfahren ausgewählt und während der Umsetzung fachlich durch die Forschungs- und Kompetenzstelle Digitalisierung Berlin (digiS) begleitet.

Zeitraum : Antragstellung innerhalb der jeweiligen Ausschreibungsfrist bis 15. Juli 2026
Fördersumme : Bis zu 150.000 €
Bereich : Digitalisierung kultureller Sammlungen und Bestände

Du kannst deinen Antrag bis zum 15. Juli 2026 einreichen.

Zur Antragsstellung

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