Über das Programm
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt mit dem Aktionsfonds Projekte gegen Antisemitismus in Berlin. Anträge können gemeinnützige Organisationen, gemeinnützige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Beteiligung des Landes Berlin stellen.
Gefördert werden Projekte zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus, zur Antisemitismusprävention und öffentlich sichtbare Maßnahmen gegen Antisemitismus. Dazu gehören unter anderem politische Bildungsprojekte, öffentliche Veranstaltungen und Kampagnen, Awareness- und Monitoringmaßnahmen, Aktivitäten in sozialen Netzwerken sowie Schulungs- und Beratungsangebote.
Zeitraum : Projektstart ab 17. August 2026, Laufzeit bis maximal 31. Dezember 2027
Fördersumme : 50.000 € bis 200.000 €
Bereich : Förderung von Projekten gegen Antisemitismus und für politische Bildung
Antragsfrist: 05. Juni 2026
Digitale Info-Veranstaltung am 27. Mai 2026, ohne Anmeldung, Zugang hier
Weitere Informationen über den Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus 2026