Mit dem Themenfonds Spielraum unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte, die bestehende Spielräume in Deutschland sanieren, ergänzen oder inklusiv gestalten sowie neue Spielräume entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel Jugendfarmen, Abenteuerspielplätze, Skateparks, Gelände von Sport- und Freizeitvereinen, Freizeit- und Familientreffs sowie Kita- und Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert. Kinder und Jugendliche müssen an der kreativen Planung und Gestaltung beteiligt sein.
Beantragen können Kinder und Jugendliche mit Unterstützung einer volljährigen Person, Bürgerinitiativen, Vereine, operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Nicht rechtsfähige Jugendinitiativen, Schülervertretungen sowie Kinder- und Jugendparlamente können mit einem gemeinnützigen Träger einen Antrag stellen. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt. Pro Projekt sind bis zu 8.000 € möglich.
Weitere Informationen:
| Fördermittelgeber | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. |
| Fördersumme | bis 8.000 € |
| Fördersumme (Stufe) | Mittlere Projekte: 5.000–10.000 € |
| Antragsberechtigt | Kinder und Jugendliche mit volljähriger Unterstützung; Bürgerinitiativen; Vereine; operative Stiftungen; gemeinnützige Gesellschaften |
| Antragsfrist | 30. September 2026; 31. März 2027 |
| Förderzeitraum | Projektstart frühestens nach Förderentscheidung |