Der Themenfonds „Kinderpolitik“ des Deutschen Kinderhilfswerks fördert Projekte, die Kindern und Jugendlichen ihre Rechte vermitteln und sie dabei unterstützen, ihr Recht auf Mitbestimmung einzufordern. Die beteiligten Kinder und Jugendlichen sollen möglichst stark in die Planung und Umsetzung des Projekts einbezogen werden.
Anträge können Kinder und Jugendliche mit Unterstützung einer volljährigen Person, Bürgerinitiativen, Vereine, operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften stellen. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt gefördert. Nicht rechtsfähige Jugendinitiativen, Schülervertretungen sowie Kinder- und Jugendparlamente können über eine Kooperation mit einem gemeinnützigen Träger gefördert werden.
Je nach Vorhaben und Finanzierungsplan beträgt die Förderung bis zu 8.000 €.
Weitere Informationen:
| Fördermittelgeber | Deutsches Kinderhilfswerk e. V. |
| Fördersumme | bis zu 8.000 € |
| Fördersumme (Stufe) | Mittlere Projekte: 5.000–10.000 € |
| Antragsberechtigt | Kinder und Jugendliche mit volljähriger Unterstützung; Bürgerinitiativen; Vereine; operative Stiftungen; gemeinnützige Gesellschaften |
| Antragsfrist | 31. März und 30. September jährlich |
| Förderzeitraum | Projektstart frühestens nach Förderentscheidung am 15. Mai bzw. 15. November; kein Enddatum genannt |