Sondermittel der BVV Steglitz-Zehlendorf

Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf unterstützt konkrete Projekte, die dem Bezirk und seinen Einwohner*innen zugutekommen und ohne Zuschuss nicht umgesetzt werden könnten. Antragsberechtigt sind vorrangig Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden aus dem Bezirk. Gefördert werden zum Beispiel Veranstaltungen, Publikationen, Anschaffungen, Begegnungen mit Partnerstädten sowie Sport-, Kinder-, Jugend-, Senioren-, Umwelt- und weitere Projekte.

Du musst mindestens 50 % der benötigten Mittel selbst aufbringen und einen Kosten- und Finanzierungsplan einreichen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Für dasselbe Projekt kannst du Sondermittel nur alle zwei Jahre beantragen. Eine Obergrenze für den Zuschuss gibt es nicht. Insgesamt stehen jährlich 50.000 € zur Verfügung. Anträge solltest du möglichst frühzeitig einreichen.

Fördermittelgeber Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf
Fördersumme individuell; keine Obergrenze
Fördersumme (Stufe) individuell
Antragsberechtigt vorrangig Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden im Bezirk
Antragsfrist keine feste Frist; bei Terminen mindestens 4 Monate vorher
Förderzeitraum laufendes Haushaltsjahr

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