Sonderfonds Maker Spaces

Der Sonderfonds Maker Spaces des Deutschen Kinderhilfswerks fördert offene Lernräume, in denen Schüler*innen mit digitalen und analogen Werkzeugen experimentell und projektorientiert arbeiten können. Dazu können beispielsweise 3D-Drucker, Fräsen, Lasercutter, Plotter, Kameras, Greenscreens, Laptops oder Tablets gehören. Bewerben können sich Schulen in Trägerschaft von Gebietskörperschaften oder kirchlichen Einrichtungen sowie Fördervereine und Elterninitiativen mit Vereinsstatus. Voraussetzung ist, dass noch keine Förderung für einen Maker Space erhalten wurde. Die Förderung beträgt in der Regel 10.000 €; die konkrete Höhe legt die Jury nach dem Interessenbekundungsverfahren fest. Geförderte Projekte müssen im Kalenderjahr 2027 umgesetzt werden. Zunächst wird eine Interessenbekundung eingereicht. Ausgewählte Schulen stellen anschließend einen vollständigen Projektantrag.

Fördermittelgeber Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Fördersumme in der Regel 10.000 €
Fördersumme (Stufe) Mittlere Projekte: 5.000–10.000 €
Antragsberechtigt Schulen, Fördervereine, Elterninitiativen mit Vereinsstatus
Antragsfrist 31. Oktober 2026 – Interessenbekundung; 15. Januar 2027 – Projektantrag für ausgewählte Schulen
Förderzeitraum Kalenderjahr 2027

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