Der Sonderfonds „Gesunde Ernährung“ des Deutschen Kinderhilfswerks unterstützt Projekte, die Kindern gesunde Ernährung näherbringen oder sie mit gesunden Mahlzeiten versorgen. Gefördert werden zum Beispiel Kochkurse, in denen Kinder einfache Rezepte mit gesunden Lebensmitteln kennenlernen. Eltern können einbezogen werden, damit das Gelernte auch zu Hause umgesetzt wird. Auch Angebote wie Kinderhäuser, die Kinder mit gesunden warmen Mahlzeiten versorgen, können gefördert werden. Anträge können Kinder und Jugendliche mit Unterstützung einer volljährigen Person, Bürgerinitiativen, eingetragene Vereine, operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften stellen. Die Förderung beträgt in der Regel maximal 5.000 €. Anträge sind fortlaufend möglich. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Weitere Informationen:
| Fördermittelgeber | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. |
| Fördersumme | in der Regel bis 5.000 € |
| Fördersumme (Stufe) | Kleine Projekte: 1.000–5.000 € |
| Antragsberechtigt | Kinder und Jugendliche mit volljähriger Unterstützung; Bürgerinitiativen; eingetragene Vereine; operative Stiftungen; gemeinnützige Gesellschaften |
| Antragsfrist | fortlaufend; keine Bewerbungsfrist |
| Förderzeitraum | individuell |