Rechte von Alleinerziehenden stärken

Die Stiftung Alltagsheld fördert Projekte, die die Lebenssituation von Alleinerziehenden verbessern und diskriminierende Strukturen abbauen. Gefördert werden neue und bestehende Aktivitäten, Bildungs- und Informationsarbeit sowie Kooperationsprojekte. Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf der Situation und Teilhabe von geflüchteten und zugewanderten Alleinerziehenden sowie auf gemeinschaftlichem und gutem Wohnen.

Anträge können in der Regel gemeinnützige Organisationen stellen. Einzelpersonen und Familien werden grundsätzlich nicht gefördert. In Präzedenzfällen kann die Stiftung Alleinerziehende bei Musterklagen unterstützen.

Aktuell fördert die Stiftung ausschließlich bereits bestehende Kooperationen und keine neuen Projekte. Eine konkrete Förderhöhe nennt die Förderseite nicht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Fördermittelgeber Stiftung Alltagsheld:innen
Fördersumme 5.000–10.000 €
Fördersumme (Stufe) Mittlere Projekte: 5.000–10.000 €
Antragsberechtigt Gemeinnützige Organisationen; aktuell nur bestehende Kooperationen
Antragsfrist 30. September 2026, 31. März 2027

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