Projektförderung für Natur- und Artenschutz

Die Heinz Sielmann Stiftung fördert Projekte, die biologische Vielfalt und schützenswerte Lebensräume erhalten oder das Bewusstsein für Natur- und Artenschutz stärken. Dazu zählen die Entwicklung und Pflege ökologisch wertvoller Lebensräume, die Vernetzung von Biotopen, Artenschutzmaßnahmen und Naturschutzforschung. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten. Anträge können gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in Deutschland stellen, etwa Vereine, Hochschulen, Gemeinden und NGOs. Gewinnorientierte Organisationen und bereits begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen. Eigenmittel sind nicht vorgeschrieben. Für die Fördersumme gibt es keine feste Mindest- oder Höchstgrenze. Berliner Organisationen können die Förderung beantragen, da sie deutschlandweit vergeben wird.

Fördermittelgeber Heinz Sielmann Stiftung
Fördersumme Individuell (keine Unter- oder Obergrenze)
Fördersumme (Stufe) individuell
Antragsberechtigt Gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in Deutschland
Antragsfrist 30. September 2026, 31. Januar 2027
Förderzeitraum Individuell in der Fördervereinbarung festgelegt

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