Miteinander reden – Gemeinsam gestalten

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) fördert Projekte, die gesellschaftlichen Zusammenhalt und politische Bildung in ländlichen oder strukturschwachen Räumen stärken. Gefördert werden unter anderem Dialog- und Begegnungsformate, gemeinsame Aktivitäten, Bildungsangebote, Beteiligungsprozesse, lokale Netzwerke und digitale Tools. Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige lokale, regionale und überregional tätige Organisationen, Initiativen sowie Kommunen. Die beantragte Förderung muss mindestens 400.000 € betragen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Teilfinanzierung; Eigen- oder Drittmittel sollen im Regelfall mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Nicht gefördert werden unter anderem überwiegend schulische Angebote, Projekte mit agitatorischen Zielen und Maßnahmen, die bereits über andere Programme oder institutionelle Förderungen des Bundes finanziert werden.

Weitere Informationen:

Zur Förderung der bpb

Fördermittelgeber Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Fördersumme mindestens 400.000 €
Fördersumme (Stufe) Sehr große Projekte: über 100.000 €
Antragsberechtigt Rechtsfähige, gemeinnützige Organisationen und Initiativen sowie Kommunen
Antragsfrist 02. Oktober 2026
Förderzeitraum 01. April 2027 bis spätestens 31. Dezember 2028

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