Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) fördert Projekte, die gesellschaftlichen Zusammenhalt und politische Bildung in ländlichen oder strukturschwachen Räumen stärken. Gefördert werden unter anderem Dialog- und Begegnungsformate, gemeinsame Aktivitäten, Bildungsangebote, Beteiligungsprozesse, lokale Netzwerke und digitale Tools. Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige lokale, regionale und überregional tätige Organisationen, Initiativen sowie Kommunen. Die beantragte Förderung muss mindestens 400.000 € betragen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Teilfinanzierung; Eigen- oder Drittmittel sollen im Regelfall mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Nicht gefördert werden unter anderem überwiegend schulische Angebote, Projekte mit agitatorischen Zielen und Maßnahmen, die bereits über andere Programme oder institutionelle Förderungen des Bundes finanziert werden.
Weitere Informationen:
| Fördermittelgeber | Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) |
| Fördersumme | mindestens 400.000 € |
| Fördersumme (Stufe) | Sehr große Projekte: über 100.000 € |
| Antragsberechtigt | Rechtsfähige, gemeinnützige Organisationen und Initiativen sowie Kommunen |
| Antragsfrist | 02. Oktober 2026 |
| Förderzeitraum | 01. April 2027 bis spätestens 31. Dezember 2028 |