Förderung der Stiftung Wanderjugend

Die Stiftung Wanderjugend unterstützt innovative, zukunftsweisende und kreative Projekte der Deutschen Wanderjugend. Gefördert werden unter anderem Vorhaben zu kind- und jugendgerechten Wanderformen, umweltschonendem Natursport, Natur- und Umweltschutz, musisch-kultureller Freizeitgestaltung und internationalen Begegnungen. Auch Projekte zur Stärkung der Deutschen Wanderjugend sowie zur Anerkennung, Motivation und Qualifizierung von ehrenamtlich Engagierten können gefördert werden. Antragsberechtigt sind Gruppierungen der Deutschen Wanderjugend, darunter Jugendgruppen der Mitgliedsvereine, Landesverbände und die Bundesebene. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung ohne den Zuschuss nicht ausreichend möglich ist und das Vorhaben nicht aus laufenden Mitteln finanziert werden kann. Für Zuschüsse bis 200 € gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren. Wanderjugend

Fördermittelgeber Stiftung Wanderjugend
Fördersumme Kleinanträge bis 200 €; höhere Zuschüsse möglich, keine Maximalsumme genannt
Fördersumme (Stufe) Kleinstprojekte: bis 1.000 €
Antragsberechtigt Gruppierungen der Deutschen Wanderjugend
Antragsfrist Bis 200 €: ganzjährig; höhere Zuschüsse: 31. Oktober 2026
Förderzeitraum Förderzeitraum

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