Ob bei Ferienfreizeiten, Wochenendfahrten oder in der Jugendleitung: Jugendarbeit in Berlin lebt vom Engagement ehrenamtlicher Menschen. Viele von ihnen stehen im Berufsleben und übernehmen zusätzlich Verantwortung für Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Bisher bedeutete das oft, den eigenen Urlaub zu nutzen, um Jugendarbeit möglich zu machen. Seit dem 1. Januar 2020 ist das anders: Berlin hat das Recht auf Sonderurlaub für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit eingeführt – und damit die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement deutlich gestärkt.
Rechtsgrundlage ist § 10 des Berliner Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Die entscheidende Veränderung: Aus einer „Soll-Regelung“ wurde eine verbindliche „Ist-Regelung“. Arbeitgeber sind seitdem verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren – und dürfen Anträge nur dann ablehnen, wenn zwingende betriebliche Gründe dagegenstehen. Das schafft Rechtssicherheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Wer hat Anspruch?
Freigestellt werden können Personen, die ehrenamtlich in förderungswürdigen Verbänden oder Organisationen der Jugendarbeit tätig sind und eine entsprechende Qualifikation nachweisen können – etwa über die Jugendleitercard Juleica. Der Sonderurlaub kann für bis zu zwölf Arbeitstage pro Kalenderjahr beantragt werden, verteilt auf maximal drei Veranstaltungen. Typische Einsatzbereiche sind Ferienfreizeiten, Trainingslager oder Bildungsfahrten.
Bezahlter oder unbezahlter Urlaub?
Der Anspruch betrifft zunächst nur die Freistellung – nicht automatisch die Entgeltfortzahlung. Ob während des Sonderurlaubs weiter Lohn gezahlt wird, hängt von arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen oder von einer Betriebsvereinbarung ab. Ist das nicht der Fall, entscheidet der Arbeitgeber, ob der Sonderurlaub bezahlt oder unbezahlt erfolgt. In jedem Fall bleibt aber der Anspruch auf Freistellung bestehen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Sonderurlaub muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Zusätzlich ist eine Bestätigung des Jugendverbandes oder des Trägers erforderlich, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen einer Maßnahme übernommen wird. Für viele Jugendverbände gibt es bereits vorbereitete Musteranträge, die den Prozess erleichtern.
Warum ist diese Regelung so wichtig?
Jugendarbeit ist ein unverzichtbarer Teil unseres Gemeinwesens: Sie stärkt soziale Kompetenzen, fördert Teilhabe und schafft Räume, in denen junge Menschen sich ausprobieren und wachsen können. Gleichzeitig setzt Jugendarbeit auf freiwilliges Engagement. Gute Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche sind daher eine Investition in die Zukunft.
Sonderurlaub für Ehrenamt schafft Fairness. Er verhindert, dass freiwilliges Engagement zulasten der eigenen Erholung geht, und stärkt Menschen, die Verantwortung für junge Menschen übernehmen. Für Vereine und Verbände bedeutet die Regelung eine klare Unterstützung ihrer Arbeit. Und für die Berliner Jugendarbeit insgesamt ist sie ein Signal: Engagement ist wertvoll – und verdient verlässliche Rahmenbedingungen.