Absicherung gegen Unterwanderung von rechts

So schützt ihr euch vor Unterwanderung von rechts

Rechtsextreme versuchen immer wieder, Vereine oder Initiativen zu unterwandern – oft unauffällig.
Hier erfahrt ihr, wie ihr euch rechtlich und organisatorisch absichern könnt.

Keine Aufnahme­pflicht durch Gemeinnützigkeit oder Förderung

Viele denken:  „Ein gemeinnütziger oder geförderter Verein muss alle aufnehmen.“

Das stimmt nicht.

Gemeinnützigkeit verpflichtet zur Arbeit für die Allgemeinheit, aber nicht dazu, jede Person aufzunehmen.

Im Gegenteil: Wer die demokratische Grundordnung ablehnt, kann ausgeschlossen werden. 1

Klare Werte in der Satzung verankern

Formuliert in eurer Satzung ausdrücklich, dass euer Verein für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde steht – und dass diskriminierendes Verhalten ausgeschlossen ist.
So schafft ihr die Grundlage, Mitglieder mit rechtsextremen Haltungen ausschließen zu können. 2

Aufnahmeverfahren prüfen

Euer Verein muss nicht jede Person aufnehmen.
Achtet darauf, dass eure Satzung keine automatische Mitgliedschaft vorsieht. 3
So könnt ihr Anträge rechtssicher ablehnen.

Ausschlussklausel ergänzen

Nehmt eine konkrete Ausschlussregelung auf – z. B. für „rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder andere demokratiefeindliche Haltungen“. 4

Damit seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite. 5

Politisch ja – parteipolitisch nein!

Gemeinnützige Organisationen dürfen Stellung beziehen: Ihr könnt Parteien oder staatliche Stellen kritisch kommentieren, wenn es eure Themen und Ziele betrifft.

Wichtig zu wissen:

  • Ihr müsst nicht zu jeder Veranstaltung alle Parteien einladen – aber dürft auch nicht für einzelne werben.
  • Ihr dürft einzelne Programme oder Maßnahmen kritisieren,
    solange ihr keine Partei aktiv unterstützt oder Wahlwerbung macht.

So bleibt ihr politisch wirksam – und rechtlich sicher. 6

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