Worum geht es?
Der Überbrückungsfonds hilft zivilgesellschaftlichen Projekten in Deutschland, wenn eine öffentliche Förderzusage vorliegt, die Auszahlung aber später kommt. Ihr könnt ein zinsloses Darlehen als Einmalzahlung beantragen: 20.000–80.000 € pro Organisation. Die Laufzeit beträgt max. 6 Monate ab Vertragsschluss; den Zeitraum legt ihr in der Bewerbung fest. Sobald die öffentlichen Mittel eingehen, zahlt ihr das Darlehen zurück. Bewerbungen sind fortlaufend möglich; aktuell ist der Topf ausgeschöpft.
| Zeitraum | Fortlaufend (ohne Bewerbungsfrist) |
| Fördersumme | 20.000–80.000 € (zinsloses Darlehen, Einmalzahlung) |
| Bereich | Demokratie und Teilhabe |
Einzureichende Unterlagen (Auszug): Freistellungsbescheid, Register-/Gründungsunterlagen, Satzung, Förderzusage, Projektantrag inkl. Finanzplan sowie aktuelle Abschluss-/Bilanzunterlagen.
Was wird unterstützt?
- Finanzielle Überbrückung, wenn zugesagte öffentliche Fördermittel (Bund/Länder) später ausgezahlt werden.
- Ausgezahlt wird ein zinsloses Darlehen als Einmalzahlung (20.000–80.000 €).
- Laufzeit: maximal 6 Monate ab Vertragsschluss (Zeitraum wird in der Bewerbung festgelegt).
Wer kann einen Antrag stellen?
- Organisationen bzw. zivilgesellschaftliche Projekte in Deutschland, die für das Förderjahr 2026 eine öffentliche Förderzusage haben (z. B. Zuwendungsbescheid, Bestätigung über vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder Bewilligungsmail).
- Die die Zeit bis zur Auszahlung nicht ohne Unterstützung überbrücken können.
- Nicht möglich: Überbrückung nach Projektabschluss.
- Nicht möglich: Projekte ohne öffentliche Förderzusage.