Senat

Berliner:innen, die mehr als 20 Jahre lang der Stadt Berlin in Wahl- oder Ehrenämtern gedient haben und älter als 65 Jahre sind, können Stadtälteste werden. Bei außergewöhnlichen Verdiensten, besonders um die Demokratie und die Wiedervereinigung Berlins, können diese Fristen verkürzt werden. Der Senat verleiht die Stadtältestenwürde im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus meistens bei einem wichtigen Ereignis im Leben der geehrten Person. Vorschlagsberechtigt sind das Abgeordnetenhaus, die Mitglieder des Senats, die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen. Die Ausgezeichneten erhalten eine Ernennungsurkunde, die vom Regierenden Bürgermeister und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses unterzeichnet ist. Um den Rang dieser besonderen Würde zu betonen, soll die Zahl der lebenden Stadtältesten nicht über 40 steigen. Der Senat lädt die Stadtältesten als Ehrengäste zu Feierlichkeiten ein. Sie bekommen kostenlos das Berliner Amtsblatt und eine Jahreskarte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Bis Ende 2021 haben 271 Personen die Stadtältestenwürde erhalten.

Zusammenfassung
Name der Auszeichnung Stadtältestenwürde
Bezirk berlinweit
Vergeben durch Senat
Thema Langfristiges Engagement in Berliner Wahl- oder Ehrenämter
Zielgruppe Einzelpersonen
Preisgeld Vorschlag
Dotierung Nein