



Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Berlins, der anerkannten privaten Hilfsorganisationen und der Berliner Ortsverbände der Bundesanstalt des Technischen Hilfswerkes können für verdienstvolles ehrenamtliches Engagement ab dem 16. Lebensjahr in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Zivil- und Katastrophenschutz ausgezeichnet werden. Das 1978 gestiftete „Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen“ wird in sechs Stufen verliehen. Die Ehrenzeichen werden von der zuständigen Senatorin oder dem Senator verliehen. Auszeichnungen ab Stufe 2 werden öffentlich übergeben. Die Verleihungen der Ehrenzeichen der Sonderstufe werden im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.
Zusammenfassung
Name der Auszeichnung | Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen |
Bezirk | berlinweit |
Vergeben durch | Senatsverwaltung für Inneres und Sport |
Engagementfeld | Einsatzdienste |
Thema | Katastrophenschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst |
Zielgruppe | Einzelpersonen |
Nominierungsart | Vorschlag |
Preisgeld | Nein |