Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Berlins, der anerkannten privaten Hilfsorganisationen und der Berliner Ortsverbände der Bundesanstalt des Technischen Hilfswerkes können für verdienstvolles ehrenamtliches Engagement ab dem 16. Lebensjahr in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Zivil- und Katastrophenschutz ausgezeichnet werden. Das 1978 gestiftete „Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen“ wird in sechs Stufen verliehen. Die Ehrenzeichen werden von der zuständigen Senatorin oder dem Senator verliehen. Auszeichnungen ab Stufe 2 werden öffentlich übergeben. Die Verleihungen der Ehrenzeichen der Sonderstufe werden im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.

Zusammenfassung
Name der Auszeichnung Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen
Bezirk berlinweit
Vergeben durch Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Engagementfeld Einsatzdienste
Thema Katastrophenschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst
Zielgruppe Einzelpersonen
Nominierungsart Vorschlag
Preisgeld Nein