


Berliner Senat
Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung Berlins. Der Senat verleiht sie in Absprache mit dem Abgeordnetenhaus an Personen, die sich in herausragender Weise um die Stadt verdient gemacht haben. Vorschlagsberechtigt sind das Abgeordnetenhaus, die Mitglieder des Senats, die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen. Die Geehrten erhalten eine Urkunde, die ihre Verdienste beschreibt und vom Regierenden Bürgermeister und dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses unterzeichnet ist. Sie dürfen sich von einem Künstler ihrer Wahl für die Galerie der Ehrenbürger:innen im Abgeordnetenhaus porträtieren lassen. Bei Bedarf erhalten sie finanzielle Unterstützung. Der Senat lädt die Ehrenbürger:innen als Ehrengäste zu wichtigen Veranstaltungen ein. Sie bekommen zudem eine kostenlose Jahreskarte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und das Amtsblatt Berlins. Die Grabstätten von Berliner Ehrenbürger:innen werden ohne weitere Prüfung und zeitlich unbegrenzt als Ehrengräber des Landes Berlin anerkannt.
Zusammenfassung
Name der Auszeichnung | Ehrenbürgerschaft des Landes Berlin |
Bezirk | berlinweit |
Vergeben durch | Berliner Senat |
Thema | Hervorragende Verdienste um Berlin |
Zielgruppe | Einzelpersonen |
Nominierungsart | Vorschlag |
Preisgeld | Nein |