



Bezirksbürgermeister*in Steglitz-Zehlendorf
Das Bezirksabzeichen wird vor allem an Personen verliehen, die sich in herausragender Weise und über einen langen Zeitraum um den Bezirk Steglitz-Zehlendorf, seine Partnerschaften, Organisationen oder auch um einzelne Bürger:innen verdient gemacht haben, insbesondere in den Bereichen Soziales, Kultur, Wirtschaft, Politik oder Sport. Jeder kann Personen vorschlagen, die er für würdig hält, das Bezirksabzeichen zu erhalten. Der Vorschlag muss an den Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin gerichtet und ausführlich begründet werden. Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin entscheidet über die Verleihung. Das Abzeichen wird in drei Klassen verliehen: Gold, Silber oder Bronze. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Verleihung oder das Recht, die Verleihung anzufechten.
Zusammenfassung
Name der Auszeichnung | Bezirksabzeichen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf |
Bezirk | Steglitz-Zehlendorf |
Vergeben durch | Bezirksbürgermeister*in Steglitz-Zehlendorf |
Thema | Besonderes Engagement von Bürger*innen für den Bezirk |
Zielgruppe | Einzelpersonen |
Nominierungsart | Vorschlag |
Preisgeld | Nein |
Ausschreibungsfrist | fortlaufend |