Worum geht es?
Mit dem Förderaufruf „Berlin lebt Europa“ unterstützt die Senatskanzlei Berlin Projekte und Aktionen, die Europa im Alltag erlebbar machen. Ziel ist es, europäische Werte, Grundprinzipien und Zusammenhalt niedrigschwellig zu vermitteln und unterschiedliche Zielgruppen zur aktiven Auseinandersetzung mit Europa zu ermutigen.
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die 2026 in Berlin umgesetzt werden und sich eindeutig einem der festgelegten Aktionsbereiche zuordnen lassen. Die Förderung erfolgt als freiwillige Projektzuwendung des Landes Berlin, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Förderantrag einreichen bis 15. Februar 2026
| Projektlaufzeit | 01. April bis 31. Dezember 2026 |
| Fördersumme | 2.000 – 20.000 € |
- Bei hoher Antragzahl wird eine Auswahl getroffen, mit dem Ziel, alle Aktionsbereiche abzubilden und eine möglichst breite lokale Verteilung in Berlin zu erreichen.
- Anträge müssen fristgerecht in deutscher Sprache in Papierform eingereicht und parallel digital per E-Mail versendet werden. Nur digital eingereichte Anträge werden nicht geprüft.
Was wird unterstützt?
Gefördert werden konkrete Projektmaßnahmen und Aktionen, darunter zum Beispiel Workshops, Veranstaltungen, kreative Formate, Bildungsangebote oder öffentlich zugängliche Mitmach-Aktionen. Die Projekte müssen einen klaren Europa-Bezug haben und inhaltlich zu den Zielen des jeweiligen Aktionsbereichs passen.
Die Förderung erfolgt als Projektzuschuss im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten ist in allen Aktionsbereichen erforderlich.
Nicht gefördert werden Reiseaktivitäten, z. B. Schüleraustausche, Städtepartnerschaftsreisen oder Reisen nach Brüssel, Straßburg oder in andere europäische Regionen.
Aktionsbereiche
Die Förderung ist in fünf Aktionsbereiche gegliedert. Jeder Antrag muss einem Bereich eindeutig zugeordnet werden und dessen inhaltliche Anforderungen erfüllen:
Niedrigschwellige Einzelaktionen (Berliner Europawochen)
Gefördert werden alltagsnahe Aktionen im Zeitraum der Berliner Europawochen (30. April–31. Mai 2026), die europäische Ideen, Werte und Identität sichtbar machen. Ziel ist eine möglichst breite lokale Verteilung, idealerweise mindestens ein Projekt pro Bezirk.
Europatage und EU-Projektwochen an Schulen
Unterstützt werden Projekte an Berliner Schulen, die europäische Themen jugendaffin, spielerisch und altersgerecht vermitteln. Dazu zählen Projekttage, Schulaktionen oder thematische Wochen mit EU-Bezug.
Mehrsprachige EU-Aktionen
Gefördert werden Aktionen, die die sprachliche Vielfalt Europas sichtbar machen, Austausch fördern und den europäischen Zusammenhalt stärken. Mehrsprachigkeit ist hier zentrales inhaltliches Element.
Inklusive EU-Aktionen
Dieser Bereich richtet sich an Projekte, die Europa für Menschen mit körperlichen, kognitiven, sensorischen oder psychischen Beeinträchtigungen erlebbar machen und Barrieren abbauen.
EU-Aktionen von Jugendlichen für Jugendliche
Gefördert werden Projekte, die gemeinsam mit Jugendlichen für Jugendliche entwickelt und umgesetzt werden. Die Formate sollen niedrigschwellig sein, Wissen vermitteln und junge Menschen zur Mitgestaltung befähigen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Berlin, zum Beispiel Vereine, Initiativen, freie Träger der europapolitischen Bildungsarbeit, Stiftungen, Organisationen oder gemeinnützige GmbHs.
Je nach Aktionsbereich gelten zusätzliche Anforderungen, etwa Kooperationen mit Schulen oder eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII. Berliner Verwaltungseinrichtungen sind nicht antragsberechtigt.