Worum geht es?
Berlin fördert Projekte, die den Austausch und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerstädten stärken. Ziel ist es, bestehende Städtepartnerschaften mit Leben zu füllen, neue Impulse zu setzen und den internationalen Dialog auf zivilgesellschaftlicher Ebene zu fördern.
Unterstützt werden zeitlich befristete Vorhaben mit klarem internationalem Bezug und erkennbarem Nutzen für Berlin. Die Projekte sollen Begegnung, Zusammenarbeit oder Verständigung ermöglichen und nachhaltig wirken.
| Projektstart | 2026 |
| Mindestfördersumme | 10.000 € |
| Höchstfördersumme | 25.000 € |
| Eigenanteil | mindestens 10 % der Gesamtkosten |
| WICHTIG | Es handelt sich um eine Teilfinanzierung, keine Vollfinanzierung. |
| Bereich | Internationale Solidarität, Gesellschaft und Politik, Demokratie und Teilhabe |
Antragstellung
Die Projekt-Exposés müssen bis zum 08. März 2026 eingereicht werden
Einzureichen sind insgesamt 4 DIN-A4-Seiten , bestehend aus:
- Projektbeschreibung (Inhalt, Ziele, Zielgruppen, Akteure, internationaler Bezug, Berlin-Bezug; ca. 2,5 Seiten)
- Zeitplan (ca. 0,5 Seite)
- Kosten- und Finanzierungsplan (ca. 1 Seite)
Was wird unterstützt?
Gefördert werden Projekte, die sich eindeutig einer offiziellen Berliner Städtepartnerschaft zuordnen lassen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Austausch- und Begegnungsformate
- gemeinsame Projektaktivitäten mit Partnerstädten
- Kooperationsprojekte mehrerer Vereine oder Einrichtungen
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Teilfinanzierung . Neben dem verpflichtenden Eigenanteil können weitere Partner und Drittmittel eingebunden werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Berliner Vereine, Initiativen und Einrichtungen außerhalb der Verwaltung. Mehrere Organisationen können gemeinsam ein Projekt umsetzen.
Wichtig: Für jedes Projekt muss eine Organisation federführend sein und den Antrag stellvertretend einreichen.