Worum geht es?
Das Arbeits- und Recherchestipendium unterstützt einzelne professionelle Künstler*innen der Darstellenden Künste und des Tanzes in Berlin, die neue Ideen entwickeln oder recherchieren wollen. Gefördert werden selbstgewählte Vorhaben wie Recherche, Forschung, Vorarbeit zu einem Thema oder das Erproben neuer Arbeitstechniken. Je nach Umfang könnt ihr 4.000, 6.000 oder 8.000 € beantragen; Auszahlung in Raten à 2.000 € (voraussichtlich ab Juli 2026). Online-Bewerbung bis 11.03.2026, 15:00 Uhr.
| Frist | 11.03.2026, 15:00 Uhr |
| Zeitraum | Fortlaufend (ohne Bewerbungsfrist) |
| Fördersumme | 4.000 / 6.000 / 8.000 € |
| Vergabe | nach Empfehlung einer unabhängigen Jury |
| Bereich | Kultur und Kreativität |
Die Bewerbung läuft online und muss spätestens am 11.03.2026 bis 15:00 Uhr abgeschickt sein; nach 15:00 Uhr ist keine Absendung mehr möglich und laufende Übertragungen werden abgebrochen. Der Bewerbungszeitraum startet am 20.01.2026. Es werden nur vollständige und formal gültige Anträge berücksichtigt; fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Vergabe erfolgt nach Empfehlung einer unabhängigen Jury.
Was wird unterstützt?
Unterstützt werden Vorhaben, die ihr als Einzelkünstler*in zur Weiterentwicklung eurer Arbeit selbst festlegt. Dazu zählen zum Beispiel Recherche und Forschung, die Vorarbeit an einem Thema oder das Erproben neuer Arbeitstechniken. Das Stipendium ist als feste Summe gedacht (4.000, 6.000 oder 8.000 Euro) und wird voraussichtlich ab Juli 2026 monatlich in Raten von jeweils 2.000 Euro ausgezahlt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind professionell ausgebildete und/oder professionell arbeitende Einzelpersonen aus den Darstellenden Künsten und dem Tanz, die ihren Wohn- und Arbeitsort in Berlin haben. Dazu gehören unter anderem Tanz und Choreografie, Schauspiel und Performance, Puppen- und Figurentheater, Regie und Dramaturgie sowie Bühnen- und Kostümbild; auch zeitgenössischer Zirkus wird genannt. Nicht bewerben können sich Gruppen oder eine GbR, außerdem nicht Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung immatrikuliert sind oder eine Professur innehaben. Vorhaben aus dem Bereich Film und Fernsehen sind ausgeschlossen.